Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30. Oktober 2026
Diese Bedingungen gelten für deine Behandlung bei physio4me. Wir haben sie so kurz und verständlich gehalten, wie es geht. Fragen beantworten wir dir gern in der Praxis, am Telefon oder per E-Mail.
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über physiotherapeutische Behandlungen und weitere Leistungen zwischen der physio4me GbR - Praxis für Physiotherapie und begleitende Kinesiologie Juliane Knabe und Philip Dedekind GbR, Melchendorfer Str. 1, 99096 Erfurt (im Folgenden „wir“), und dir als Patientin oder Patient an unseren Standorten Polyklinik Süd und Polyklinik Nord.
(2) Sie gelten für Behandlungen auf ärztliche Verordnung, ob du gesetzlich oder privat versichert bist, Beihilfe erhältst oder eine Berufsgenossenschaft zahlt, und für Leistungen, die du selbst bezahlst.
(3) Für gesetzlich Versicherte gehen das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB V), die Heilmittel-Richtlinie und die Verträge mit den Krankenkassen vor. Für Behandlungen zulasten einer Berufsgenossenschaft gelten deren Vorgaben.
(4) Was wir im Einzelfall mit dir anders vereinbaren, geht diesen Bedingungen vor.
(5) Angebote anderer Anbieter an unseren Standorten, zum Beispiel Rehasport eines Rehasport-Vereins, richten sich nach deren eigenen Bedingungen.
(6) Diese Bedingungen werden Teil deines Behandlungsvertrags, wenn wir dich bei der Terminbestätigung oder vor der ersten Behandlung auf sie hinweisen.
2. Terminanfrage und Behandlungsvertrag
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Eine Terminanfrage über das Formular, den Rezeptscanner, per Telefon oder E-Mail ist unverbindlich. Ein Termin steht erst fest, wenn wir ihn dir bestätigen.
(2) Der Behandlungsvertrag nach § 630a BGB kommt zustande, wenn wir deinen Termin bestätigen, spätestens mit Beginn der ersten Behandlung. Wir behandeln dich fachgerecht nach den anerkannten fachlichen Standards. Einen bestimmten Behandlungserfolg schulden wir nicht, denn er hängt auch von Umständen ab, die wir nicht beeinflussen können.
(3) Für eine Behandlung auf Kassenrezept brauchen wir eine gültige ärztliche Verordnung. Heilbehandlungen ohne ärztliche Verordnung erbringen wir nur, soweit das rechtlich zulässig ist.
(4) Du kannst den Behandlungsvertrag jederzeit beenden. Wir können ihn ebenfalls beenden, aber nicht zur Unzeit, sodass du rechtzeitig anderweitig Behandlung findest, es sei denn, es liegt ein wichtiger Grund vor (§ 627 BGB).
(5) Bist du unter 18, schließen deine Sorgeberechtigten den Vertrag für dich. Sie zahlen dann auch ein Ausfallhonorar und private Leistungen.
3. Termine, Absage und Ausfallhonorar
(1) Deinen Termin halten wir ausschließlich für dich frei. Kannst du ihn nicht wahrnehmen, sag ihn bitte so früh wie möglich ab, spätestens 24 Stunden vorher. Das geht am Telefon, per E-Mail oder persönlich in der Praxis. Eine E-Mail erreicht uns auch außerhalb der Öffnungszeiten.Polyklinik Süd: +49 361 43040510Polyklinik Nord: +49 361 21230093E-Mail: kontakt@physio4me.info
(2) Sagst du später als 24 Stunden vor dem Termin ab oder kommst du nicht, können wir die Vergütung für die ausgefallene Behandlung verlangen (Ausfallhonorar, § 615 BGB). Maßgeblich ist der Betrag, den wir für die Behandlung erhalten hätten. Bei einer Behandlung auf Kassenrezept ist das der Satz, den deine Krankenkasse dafür zahlt. Davon ziehen wir ersparte Aufwendungen ab, außerdem das, was wir durch eine andere Vergabe des Termins einnehmen oder einzunehmen böswillig unterlassen.
(3) Dir bleibt ausdrücklich das Recht, nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(4) Deine Krankenkasse übernimmt das Ausfallhonorar nicht, du zahlst es selbst.
(5) Müssen wir einen Termin absagen, melden wir uns so früh wie möglich und bieten dir einen Ersatztermin an. Dir entstehen dadurch keine Kosten.
4. Gesetzlich Versicherte: Verordnung und Zuzahlung
(1) Bring zur ersten Behandlung bitte deine ärztliche Verordnung mit. Eine Verordnung gilt nur, wenn die Behandlung rechtzeitig beginnt und nicht zu lange unterbrochen wird. Die Fristen legt die Heilmittel-Richtlinie fest. Wir sagen dir, was für deine Verordnung gilt.
(2) Ab 18 Jahren zahlst du für Heilmittel die gesetzliche Zuzahlung nach § 61 SGB V in Verbindung mit § 32 Abs. 2 SGB V: 10 Prozent der Behandlungskosten und 10 Euro je Verordnung. Wir ziehen die Zuzahlung für deine Krankenkasse ein, du bekommst eine Quittung. Bist du befreit, zeig uns bitte vor der ersten Behandlung deine Befreiungsbescheinigung. Ohne sie müssen wir die Zuzahlung erheben.
(3) Bei einer Blankoverordnung nach § 125a SGB V legen wir nach unserem Befund fest, welche Behandlungen du bekommst, wie viele und wie oft, im Rahmen des Vertrags nach § 125a SGB V und nur für die dort vorgesehenen Diagnosen. Die Zuzahlung gilt auch hier.
(4) Leistungen, die deine Krankenkasse nicht trägt, erbringen wir nur, wenn du sie ausdrücklich wünschst. Vorher informieren wir dich in Textform über die voraussichtlichen Kosten (§ 630c Abs. 3 BGB).
5. Privat Versicherte, Beihilfe und Selbstzahler
(1) Du schuldest uns die Vergütung selbst, unabhängig davon, ob und in welcher Höhe deine private Krankenversicherung, die Beihilfe oder ein anderer Kostenträger sie erstattet.
(2) Die Höhe der Vergütung vereinbaren wir mit dir vor Beginn der Behandlung. Grundlage ist unsere Preisliste, die du jederzeit in der Praxis erhältst.
(3) Private Versicherungen und Beihilfe erstatten oft nicht den vollen Betrag. Wissen wir oder gibt es Anhaltspunkte, dass deine Kosten nicht vollständig erstattet werden, informieren wir dich vor der Behandlung in Textform über die voraussichtlichen Kosten.
(4) Unsere Preise sind Endpreise. Heilbehandlungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Fällt für eine Leistung ohne therapeutisches Ziel Umsatzsteuer an, ist sie im Preis enthalten und auf der Rechnung ausgewiesen.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Danach gelten die gesetzlichen Regeln zum Zahlungsverzug.
(6) Eine externe Abrechnungsstelle beauftragen wir mit deiner Rechnung nur, wenn du vorher eingewilligt hast.
6. Deine Mitwirkung
(1) Für eine sichere Behandlung brauchen wir vollständige Angaben: aktuelle Beschwerden, Vorerkrankungen, Operationen, Medikamente, eine Schwangerschaft und Implantate wie einen Herzschrittmacher oder Metall im Körper. Das ist besonders bei Geräten wie Elektrotherapie, Laser oder Induktion wichtig. Sag uns bitte auch, wenn sich dein Gesundheitszustand ändert.
(2) Zur Therapie gehört deine Mitarbeit, zum Beispiel die Übungen für zu Hause.
(3) Ändern sich deine Kontaktdaten, deine Krankenversicherung oder deine Befreiung von der Zuzahlung, gib uns bitte Bescheid.
7. Behandlungsunterlagen
(1) Wir dokumentieren deine Behandlung und bewahren die Unterlagen mindestens zehn Jahre nach dem Abschluss der Behandlung auf (§ 630f BGB).
(2) Auf Verlangen gewähren wir dir unverzüglich Einsicht in deine vollständige Patientenakte, soweit keine erheblichen therapeutischen Gründe oder Rechte Dritter entgegenstehen (§ 630g BGB). Die erste Kopie erhältst du kostenfrei (Art. 15 Abs. 3 DSGVO), für weitere Kopien erstattest du uns die Kosten.
8. Schweigepflicht, Datenschutz und Aufnahmen
(1) Alle Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Informationen über dich geben wir an Ärztinnen und Ärzte, Krankenkassen oder andere Stellen nur weiter, soweit ein Gesetz das erlaubt oder du eingewilligt hast.
(2) Wie wir mit deinen Daten umgehen, steht in unsererDatenschutzerklärung.
(3) Foto-, Video- oder Tonaufnahmen von dir machen wir nur mit deiner gesonderten, freiwilligen Einwilligung, die du jederzeit widerrufen kannst. Sie ist keine Voraussetzung für die Behandlung. Bitte nimm in unseren Räumen andere Patientinnen, Patienten oder Mitarbeitende nur mit deren Zustimmung auf.
9. Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Das gilt auch für unsere Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(2) Für andere Schäden aus leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht verletzen. Das ist eine Pflicht, die eine Behandlung erst möglich macht und auf die du vertrauen darfst. Die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt.
(3) Bitte bring keine Wertsachen mit oder behalte sie bei dir. Für Sachen, die du in Umkleiden oder an der Garderobe ablegst, haften wir nach den Absätzen 1 und 2.
(4) Eine zwingende gesetzliche Haftung, etwa nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
10. Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Mit Fragen oder einer Beschwerde wende dich bitte direkt an uns, wir finden gemeinsam eine Lösung.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, bleiben unberührt.
(2) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 BGB).
(3) Ändern wir diese Bedingungen, gilt die neue Fassung nur für Verträge, die danach geschlossen werden. Für eine laufende Behandlung bleibt es bei der Fassung, die bei Vertragsschluss galt, wenn wir mit dir nichts anderes vereinbaren.